Deutschland, um 1820-25
Maße: 38 cm (l)
Haar, Gold
Inv. Nr. G 1619
Das Collier mit Kreuzanhänger ist aus insgesamt achtundzwanzig gleichgroßen Perlen gefertigt, für die ein ganz besonderes Material verwendet wurde: geflochtenes Haar.
Ungefähr dreihundert Haare mit einer Länge von ca. 80 cm und eine „Jatte", ein spezieller Flechtstuhl, wurden für die Fertigung eines solchen Colliers benötigt. Nachdem die einzelnen Haare mit Gewichten auf der Jatte befestigt wurden, führte man die Strähnen - ähnlich dem Klöppeln - in einer bestimmten Reihenfolge übereinander, so dass ein geflochtener Schlauch entstand. Dieser wurde zu Perlen abgebunden und mit goldenen Verzierungen in Form von zwei Zylindern an den Seiten und einem Verschluss versehen. In derselben Manier fertigte man auch den Kreuzanhänger.
Der ungewöhnliche Werkstoff Haar wurde in der Schmuckproduktion im 18. Jahrhundert üblich. In Form von Medaillons, die auf der einen Seite ein Porträt und auf der anderen eine oder mehrere Haarlocken enthielten, war Haarschmuck insbesondere in England gefragt. Geflochtener Haarschmuck war hingegen eine deutsche Besonderheit und hatte seine Blütezeit im 19. Jahrhundert. Hergestellt wurde er oftmals von Amateurinnen. 1820 erschien in Leipzig die Gründliche Anweisung für Frauen auf alle mögliche Art Haargeflechte nach der jetzigen Mode zu fertigen. Als „pars pro toto" eigneten sich Schmuckstücke aus Haar ganz besonders, um einem geliebten oder auch verstorbenen Menschen zu gedenken und ihm auf besondere Art nahe zu sein.